Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Kursanmeldungen und sonstige Dienstleistungen, die zwischen der Hundeschule GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck, Vogteiweg 4, 22926 Ahrensburg und den Teilnehmern abgeschlossen werden. Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer diese AGB an.
Anmeldung und Vertragsabschluss
Eine Anmeldung bedarf der Schriftform. Die Anmeldungen werden nach dem Datum des Eingangs bearbeitet. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht nicht. Der Vertrag kommt durch die Annahme und Bestätigung seitens GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck zustande. Bei Überschreitung der Teilnehmerzahl (z.B. Kurse, Gruppenstunden, Seminare) bzw. nach Meldeschluss ist keine Gewähr mehr für die Aufnahme gegeben. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung der gebuchten Leistungen.
Zahlungsbedingungen
Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, welche der Homepage, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Hundeschule zu entnehmen sind. Mit der Anmeldung für Kurse, Seminare, Aktivitäten und Veranstaltungen ist die Zahlung der Gebühr fällig. Alle Gebühren werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben. Die Zahlung hat
Für Hausbesuche oder je nach vereinbartem Trainingsort werden Fahrtkosten 0,50 € pro gefahrenen Kilometer (Hin und Rückfahrt) berechnet.
Kontoinformationen
Stephan Koiteck
DE79 2004 0000 0114 1530 00
Commerzbank
Zahlungsverzug
Bei verspäteter Zahlung kann die Hundeschule den Zugang zu den Kursen verweigern, bis die Gebühr vollständig beglichen wurde.
Rücktritt und Stornierung
Ein Rücktritt ist bei Gruppenstunden bis 14 Tage / bei Einzelstunden bis 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei möglich. Bei späteren Rücktritten wird eine Stornierungsgebühr von 50% der Kursgebühr fällig. Der Rücktritt hat in schriftlicher Form (Email oder WhatsApp) zu erfolgen. Das Fernbleiben von der Leistung gilt nicht als Rücktritt. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Abmeldung wird die gesamte Kursgebühr fällig.
Rücktritt durch GefaehrtenCoach
Aufgrund mangelnder Beteiligung, durch Ausfall des Trainers oder aus Gründen höherer Gewalt können Veranstaltungen / Leistungen abgesagt oder verschoben werden. Falls aus o. g. Gründen Einzelstunden oder feste Gruppenstunden abgesagt werden müssen, stellt GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck einen Alternativtermin zur Verfügung. Es steht dem Teilnehmer frei, diesen Alternativtermin anzunehmen. Der Rücktritt erfolgt mindestens 24 Stunden vor Leistungsbeginn, es sei denn, höhere Gewalt ist die Ursache für den Rücktritt. In diesem Fall wäre auch eine kurzfristigere Absage zulässig. Weiterführende Ansprüche gegen GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck sind ausgeschlossen. Stört ein Teilnehmer die Veranstaltung oder folgt nicht den Anweisungen des Trainers, so kann GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrag zurücktreten.
Krankheit und Abwesenheit
Im Falle eines krankheitsbedingten Ausfalls des Teilnehmers kann eine Ersatzperson benannt werden. Eine Gutschrift der Stunde liegt im Ermessen der Hundeschule und ist im Einzelfall zu entscheiden. Ein Anspruch besteht grundsätzlich nicht.
Der Hundehalter erklärt, dass sein Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist. Chronische oder akute Erkrankungen sind der Hundeschule unaufgefordert vor dem Trainingsbeginn mitzuteilen. Eine Haftung für weiterführende Schäden der Gesundheit aufgrund einer vorher nicht genannten Erkrankung wird ausgeschlossen. Der Halter des Hundes verpflichtet sich ebenfalls, die Hundeschule über Verhaltensauffälligkeit, Stressanfälligkeit, Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes vor dem Beginn der Trainings-oder Beratungstätigkeit zu informieren.
Teilnahmevoraussetzungen
Der Teilnehmer bestätigt, dass sein Hund geimpft, gesund, sozialverträglich und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist. Zudem sichert der Teilnehmer zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Hundeschule hat der Kunde die behördliche Anmeldung, die Versicherungspolice der Haftpflichtversicherung und den Impfpass vorzulegen. Läufige Hündinnen sollten nicht am Training teilnehmen. Wenn doch eine läufige Hündin mit ins Training genommen wird, trägt der Hundehalter die Verantwortung für eine ungewollte Deckung und alle dadurch entstehenden Kosten. Der Hundehalter verpflichtet sich vor Trainingsbeginn die Hundeschule unaufgefordert über die Läufigkeit seiner Hündin zu informieren.
Die Hundeschule behält sich das Recht vor, Teilnehmer und Hunde, die sich nicht an die Regeln halten oder die Sicherheit gefährden, von der Teilnahme auszuschließen.
Haftung
Die Teilnahme an den Kursen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Hundeschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Hunde oder Teilnehmer entstehen. Der Teilnehmer haftet für alle Schäden, die durch seinen Hund oder sich selbst verursacht werden.
GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch Anwendung und Ausführung der vermittelten und veranlassten Übungen entstehen. Begleitpersonen der Teilnehmer sind durch den Teilnehmer über den bestehenden Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Kinder unterliegen grundsätzlich der Aufsichtspflicht der Eltern oder Erziehungsberechtigten.
Training
Eine Trainingsstunde dauert mindestens 45 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätung des Kunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung. GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck ist berechtigt bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. In diesem Fall wird auf die Zumutbarkeit für den Kunden geachtet. Der Unterricht findet in der Regel auf dem Trainingsgelände von Dörpen-Dogs statt. Alternative Örtlichkeiten werden zeitnah mitgeteilt, wobei hier auch auf die Zumutbarkeit für den Kunden geachtet wird.
Der Hundehalter wurde darüber aufgeklärt, dass GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck keine Garantie für einen bestimmten Ausbildungserfolg geben kann, da der Erfolg von der Mitarbeit und dem Fleiß der Teilnehmer sowie von den Fähigkeiten des Hundes abhängt. Der Hundehalter ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein. Während einer Urlaubs- bzw. Fortbildungszeit findet kein Hundeschulbetrieb statt. Die entsprechenden Termine werden rechtzeitig an die Teilnehmer kommuniziert.
GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck behält sich vor, den vom Halter/Hundeführer geforderten Einsatz spezieller Hilfsmitteln abzulehnen.
Weisungsberechtigung
Die vor Ort anwesenden Hundetrainer sind berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes der Hundeschule, der Sicherheit und Ordnung oder Einhaltung der Platzregeln erforderlich ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten.
Kommunikation
Für jeden Kurs/ jede Unterrichtsgruppe wird eine Whats-App Gruppe erstellt. Diese dient ausschließlich der Kommunikation zwischen Trainer und Teilnehmer über Informationen zur gebuchten Leistung.
Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Hundeschule ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Genehmigung des Urhebers in keiner Weise vervielfältigt, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
Foto- und Videoaufnahmen
Der/Die Hundehalter/-in erklärt sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen, von Hund und Halter, veröffentlicht werden können und seine, durch GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck erhobenen Daten elektronisch gespeichert werden. Diese Daten werden nicht ohne Genehmigung an Dritte weitergegeben. Vom Hundehalter/-in erstellte Fotos dürfen nicht ohne mündliche oder schriftliche Genehmigung veröffentlicht werden.
Ablehnungsrecht
GefaehrtenCoach - Stephan Koiteck hat die Entscheidungsfreiheit Anfragen jeglicher Art ohne Benennung von Gründen abzulehnen.
Widerruf
Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen oder Getränken sowie weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigung, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g, Absatz 2, Satz 1, Nummer 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren oder ähnlichen Leistungen mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
Nebenbestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Datenschutz
Der Teilnehmer erklärt sich mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner persönlichen Daten einverstanden, soweit dies für die Durchführung des Vertrags erforderlich ist. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Änderungen und Ergänzungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Ahrensburg.
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